Grabsteine – Das muss beachtet werden

Grabsteine, wie sie beispielsweise bei Krauss & Deifel e.K., Inh. Bernd Deifel verkauft werden, werden auf dem Friedhof am Ende eines Grabes aufgestellt. Dabei handelt es sich um bearbeitete, in den meisten Fällen beschriftete, massive Natursteine. In vielen Kulturen bzw. Religionen dienen sie dem Totengedenken und zur Kennzeichnung einer Grabstelle. Auf Ihnen stehen normalerweise Name, Geburts- und Todestag des Verstorbenen. Oftmals sind auch ein Kreuz oder ein anderes Symbol und ein Grabspruch graviert. Eine Friedhofsordnung kann die Gestaltung regeln.   

Grabsteine haben verschieden Formen. Die am meisten verbreitete Variante ist der stehende Grabstein. Durch die große, gut sichtbare Fläche bietet er viel Platz für Verzierungen oder Schriften. Stehende Grabsteine sind gegen Erdabsenkungen resistent. Ein fest gesetztes Fundament sorgt für eine große Standfestigkeit. Auch nach längerer Zeit hat der Steinmetz hier nichts auszubessern, was natürlich nachträgliche Kosten einspart.   

Der liegende Grabstein eignet sich vor allem für Urnen- oder Sarggräber. Es gibt Varianten mit und ohne Fundament. Bei der Variante ohne Fundament wird der Grabstein auf das Grab gelegt und kann durch einen Keil auf der Unterseite leicht schräg ausgerichtet werden. So ist die Grabinschrift von oben gut sichtbar. Ein liegender Grabstein ist günstiger als ein stehender, da der Steinmetz keine Fundamentierung vornehmen muss. Allerdings ist er auch gegenüber Erdabsenkungen anfällig und der Steinmetz muss nachträglich Ausbesserungen vornehmen, was natürlich Folgekosten verursacht. Der liegende Grabstein ist auch gegenüber Schutz und der Witterung aufgrund der Bodennähe anfälliger. Daher muss er öfter gereinigt werden. 

Eine weitere Grabstein-Art ist der Wiesenstein. Dabei handelt es sich um eine kleine Grabplatte, die ebenerdig in den Erdboden eingearbeitet wird. Die Pflege des Grabes ist einfach, es muss lediglich regelmäßig das umliegende Gras entfernt, und die Platte gereinigt werden. Es gibt keine Pflanzarbeiten. Wegen der Größe und dem geringem Pflegeaufwand ist der Wiesenstein die kostengünstigste Alternative bei den Grabstein-Arten. Ob und in welcher Art ein Wiesengrabstein verwendet werden darf, ist der Friedhofsordnung zu entnehmen. 

In der jeweiligen Friedhofsordnung sind die Größe und das Aussehen von Grabsteinen geregelt. Der Steinmetz verwendet für Herstellung der Grabsteine Natursteine aus der ganzen Welt. Die Gestaltungshoheit der Friedhofsordnungen unterliegt den Kommunen oder Kirchen. Grundsätzlich sind in den Vorschriften einer Friedhofsordnung allgemein Vorschriften über die Gestaltung des Grabsteins geregelt. Manche Kirchen oder Kommunen machen zusätzlich Vorschriften über den Inhalt der Inschriften. In manchen Fällen sind beispielsweise nur Namen und Lebensdaten gestattet. Anstößige Inschriften sind von vornherein verboten. 

Die Bearbeitung und das Steinmaterial sind meistens frei wählbar, die Größe ist sowieso durch die Grabfläche begrenzt. Vor dem Aufstellen muss grundsätzlich ein Entwurf eingereicht werden. Dieser wird dann von der Friedhofsverwaltung genehmigt. Ausgenommen hiervon sind Gräber, für die sowieso eine einheitliche Gestaltung eingehalten werden muss.


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