Diese Bestattungsformen bietet der Bestatter an

Wenn ein Mensch verstirbt, ist das für die Angehörigen ein großer Verlust. Neben der Trauer müssen sie sich um die Beerdigung des Verstorbenen kümmern. Dazu berät der Bestatter, wie z.B. Albrecht-Lübbe Bestattungen die Hinterbliebenen bei der Wahl der Bestattungsform. Nachfolgend werden die Beisetzungsarten näher erörtert.

Erdbestattung
Die Erdbestattung zählt zu den weltweit ältesten Beisetzungsformen. Sie war im deutschsprachigen Raum während der Christianisierung lange Pflicht. Nach dem christlichen Glauben konnte lediglich so der Körper der verstorbenen Person für die Auferstehung entsprechend bewahrt werden. Selbst in anderen Glaubensrichtungen gilt die Erdbestattung als fester Bestandteil in der religiösen Tradition. Am Tag der Beisetzung können sich die Hinterbliebenen noch mal vom Verstorbenen verabschieden. Dann ist es möglich, diesem in einer Trauerfeier zu gedenken. Daraufhin wird er zu seiner letzten Ruhestätte geleitet und der Erde übergeben. Die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt durch den Bestatter in einem Sarg. Sie kann in einem Wahl-, Reihen- oder Gemeinschaftsgrab stattfinden.

Feuerbestattung
Während des fortschreitenden Einflusses des Christentums war die Feuerbestattung verboten und wurde bestraft. Erst ab dem 19. Jahrhundert begann wegen der steigenden Bevölkerungszahl, der zunehmenden Industrialisierung und der schlechter werdenden Hygiene in den Städten allmählich ein Umdenken. Heute wird die Feuerbestattung hierzulande auch von der Kirche akzeptiert. Die Voraussetzung für das Einäschern ist, dass der Verstorbene noch zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die Hinterbliebenen stellvertretend nach seinem Tod. Fiel die Wahl auf die Feuerbestattung, können die Angehörigen sich davor noch einmal von der verstorbenen Person verabschieden. Selbst die Anwesenheit der Hinterbliebenen während des Einäscherns ist in einigen Krematorien möglich. Danach kann in einer stillen Beisetzung oder in einer Trauerfeier die Urne aufgestellt und dem Verstorbenen entsprechend gedacht werden. Das endgültige Beisetzen auf einem Friedhof ist unmittelbar im Anschluss oder ebenso an einem anderen Tag möglich.

Seebestattung
Früher war es lediglich den Seeleuten gestattet, in einer Seebestattung als Leichnam beigesetzt zu werden. Ab dem 20. Jahrhundert ist das für jeden möglich. Die Verbundenheit zum Wasser und der Wunsch reichen aus, damit man im Meer bestattet werden kann. Vorausgesetzt dafür sind das Kremieren des Verstorbenen und eine schriftliche Erklärung dazu zu Lebzeiten. Nach erfolgter Einäscherung wird die Urne samt der Asche der verstorbenen Person an die entsprechende Rederei versandt. Die Bestattung findet im Anschluss mit einer wasserlöslichen Urne aus Muschelkalk, Zellulose, Sand- oder Salzstein in einem eigens hierfür ausgewiesenen Bereich im Meer statt. Damit ein Auftreiben verhindert wird, beschwert man die Seeurne mit Wasser, Kies oder Sand. Die Angehörigen können an der Abschiedszeremonie teilnehmen oder nicht. Allerdings ist zu beachten, dass höchstens zwölf Personen dazu auf das Schiff dürfen. In den beiden Fällen erhalten die Angehörigen eine Seekarte oder auch einen Logbucheintrag mit der exakten Position der Grabstelle.


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